Sparerpauschbetrag für Kinder: 13.384 € clever steuerfrei
Sparerpauschbetrag für Kinder 2026: Wie du bis zu 13.384 € Kapitalerträge steuerfrei erzielst – und welchen Fehler fast alle Eltern beim Freistellungsauftrag machen.
Dein Kind hat ein Depot – gut. Aber weißt du, dass dein Kind bis zu 13.384 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei erzielen kann? Die meisten Eltern nutzen nicht mal den ersten Freibetrag korrekt. Das kostet bares Geld.
Der Sparerpauschbetrag für Kinder – auch fürs Depot
Jede Person in Deutschland hat Anspruch auf den Sparerpauschbetrag: 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei (Stand 2026). Das gilt nicht nur für Erwachsene – auch dein Kind hat diesen Freibetrag. Der Sparerpauschbetrag für Kinder funktioniert genauso wie bei dir, läuft aber auf den Namen des Kindes.
Wichtig: Der Sparerpauschbetrag für Kinder ist an die Person gebunden, nicht ans Depot. Jedes Kind hat also seinen eigenen Freibetrag von 1.000 € – unabhängig davon, wie viele Depots auf seinen Namen laufen.
| Person | Sparerpauschbetrag/Jahr |
|---|---|
| Elternteil 1 | 1.000 € |
| Elternteil 2 | 1.000 € |
| Kind 1 | 1.000 € |
| Kind 2 | 1.000 € |
| Gesamt steuerfrei | 4.000 €/Jahr |
Viele Eltern richten den Freistellungsauftrag auf ihren eigenen Namen ein. Damit greift der Freibetrag für das Kinderdepot nicht. Der Auftrag muss auf den Namen des Kindes lauten.
Freistellungsauftrag richtig einrichten
Beispiel: 600 € bei Trade Republic + 400 € bei Scalable = 1.000 € ✓
NV-Bescheinigung – bis zu 13.384 € steuerfrei
Reicht der Sparerpauschbetrag für Kinder nicht aus, kann zusätzlich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt werden. Mit ihr bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags steuerfrei.
beim Broker
Kind ohne Einkommen
mit NV-Bescheinigung
Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – was brauchst du wirklich?
Die Entscheidung hängt nur davon ab, wie hoch die Kapitalerträge deines Kindes pro Jahr ausfallen:
| Situation | Richtige Wahl | Aufwand |
|---|---|---|
| Erträge bis 1.000 €/Jahr | Freistellungsauftrag | 2 Minuten, direkt beim Broker |
| Erträge über 1.000 €/Jahr, Kind ohne Einkommen | NV-Bescheinigung | Formular NV 1A, gilt 3 Jahre |
| Erträge über 1.000 €/Jahr, NV vergessen | Steuererklärung mit Anlage KAP | Rückerstattung im Folgejahr |
Als Faustregel: Bei einem weltweit gestreuten ETF entstehen relevante laufende Erträge erst ab einem Depotwert von grob 30.000–40.000 €. Darunter reicht der Sparerpauschbetrag für Kinder über den Freistellungsauftrag fast immer aus.
Drei Familien-Szenarien
Szenario 1: Der normale Sparplan – 50 €/Monat
Depotwert nach 10 Jahren ca. 8.000 €. Jährliche steuerpflichtige Erträge (Vorabpauschale): meist unter 100 €. Der Freistellungsauftrag über 1.000 € genügt völlig. NV-Bescheinigung wäre unnötiger Papierkram.
Szenario 2: Schenkung der Großeltern – 30.000 € Einmalbetrag
Bei 6% Wertentwicklung können Vorabpauschale und spätere Verkäufe den Freibetrag überschreiten. Hier lohnt die NV-Bescheinigung – so bleibt alles bis 13.384 €/Jahr steuerfrei. Wie Großeltern steueroptimiert schenken: Schenkung ins Kinderdepot und Kinderdepot für Großeltern.
Szenario 3: Großes Depot – 100.000 € und mehr
Jetzt zählt jede Grenze: NV-Bescheinigung ja, aber zusätzlich die GKV-Familienversicherungsgrenze im Blick behalten. Thesaurierende ETFs helfen, laufende Erträge niedrig zu halten. Ob eine Steuererklärung für das Kind nötig wird: Kinderdepot & Steuererklärung.
Die Krankenversicherungs-Falle
Kinder sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert – aber nur wenn das Gesamteinkommen des Kindes unter 565 €/Monat (6.780 €/Jahr) bleibt. Kapitalerträge zählen als Einkommen.
| Situation | Konsequenz |
|---|---|
| Kapitalerträge unter 6.780 €/Jahr | ✓ Familienversicherung bleibt bestehen |
| Kapitalerträge über 6.780 €/Jahr | ⚠ Kind muss eigene Krankenversicherung abschließen |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Einkommensgrenze Familienversicherung 2026. Mehr dazu: Kinderdepot & Familienversicherung.
Günstigerprüfung
Kinder haben in der Regel keinen persönlichen Steuersatz oder einen der unter 25% liegt. In diesem Fall kann die Günstigerprüfung beantragt werden – das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante.
💡 Ergebnis in der Praxis: Wenn ein Kind Kapitalerträge erzielt aber kein anderes Einkommen hat, können die Erträge faktisch steuerfrei sein – weil der persönliche Steuersatz bei 0% liegt.Muss mein Kind eine Steuererklärung machen?
| Situation | Steuererklärung nötig? |
|---|---|
| Kapitalerträge unter Freistellungsauftrag | ❌ Nein |
| NV-Bescheinigung vorhanden, Erträge unter Grundfreibetrag | ❌ Nein |
| Kapitalerträge über Freistellungsauftrag | ✓ Ja – Anlage KAP |
| Günstigerprüfung gewünscht | ✓ Ja – freiwillig, sinnvoll |
| Zu viel Steuer abgezogen | ✓ Ja – zur Rückforderung |
Den kompletten Ablauf inkl. Anlage KAP erklärt Schritt für Schritt: Kinderdepot Steuererklärung.
