Sparerpauschbetrag für Kinder 2026 – Steuern sparen

Sparerpauschbetrag für Kinder: 13.384 € clever steuerfrei

Sparerpauschbetrag für Kinder 2026: Wie du bis zu 13.384 € Kapitalerträge steuerfrei erzielst – und welchen Fehler fast alle Eltern beim Freistellungsauftrag machen.

Dein Kind hat ein Depot – gut. Aber weißt du, dass dein Kind bis zu 13.384 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei erzielen kann? Die meisten Eltern nutzen nicht mal den ersten Freibetrag korrekt. Das kostet bares Geld.

Der Sparerpauschbetrag für Kinder – auch fürs Depot

Jede Person in Deutschland hat Anspruch auf den Sparerpauschbetrag: 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei (Stand 2026). Das gilt nicht nur für Erwachsene – auch dein Kind hat diesen Freibetrag. Der Sparerpauschbetrag für Kinder funktioniert genauso wie bei dir, läuft aber auf den Namen des Kindes.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag für Kinder ist an die Person gebunden, nicht ans Depot. Jedes Kind hat also seinen eigenen Freibetrag von 1.000 € – unabhängig davon, wie viele Depots auf seinen Namen laufen.

PersonSparerpauschbetrag/Jahr
Elternteil 11.000 €
Elternteil 21.000 €
Kind 11.000 €
Kind 21.000 €
Gesamt steuerfrei4.000 €/Jahr
Der häufigste Fehler: Freistellungsauftrag auf Elternnamen statt Kindnamen
Viele Eltern richten den Freistellungsauftrag auf ihren eigenen Namen ein. Damit greift der Freibetrag für das Kinderdepot nicht. Der Auftrag muss auf den Namen des Kindes lauten.

Freistellungsauftrag richtig einrichten

So richtest du ihn ein – Schritt für Schritt
1
Login im Kinderdepot (z.B. Trade Republic App)
2
Einstellungen → Steuer → Freistellungsauftrag
3
Betrag: 1.000 € eintragen
4
Name des Kindes prüfen → nicht dein Name!
5
Bestätigen – fertig. Dauert 2 Minuten, ist kostenlos.
💡 Mehrere Broker: Der Freistellungsauftrag muss aufgeteilt werden. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € nicht überschreiten.
Beispiel: 600 € bei Trade Republic + 400 € bei Scalable = 1.000 € ✓

NV-Bescheinigung – bis zu 13.384 € steuerfrei

Reicht der Sparerpauschbetrag für Kinder nicht aus, kann zusätzlich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt werden. Mit ihr bleiben Kapitalerträge bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags steuerfrei.

1.000 €Sparerpauschbetrag
beim Broker
12.348 €Grundfreibetrag
Kind ohne Einkommen
13.384 €Gesamt steuerfrei
mit NV-Bescheinigung
ℹ️ Rechnung 2026: 1.000 € Sparerpauschbetrag + 12.348 € Grundfreibetrag + 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag = 13.384 €. Der Grundfreibetrag steigt fast jährlich – aktuellen Wert prüfen beim Bundesfinanzministerium.

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – was brauchst du wirklich?

Die Entscheidung hängt nur davon ab, wie hoch die Kapitalerträge deines Kindes pro Jahr ausfallen:

SituationRichtige WahlAufwand
Erträge bis 1.000 €/JahrFreistellungsauftrag2 Minuten, direkt beim Broker
Erträge über 1.000 €/Jahr, Kind ohne EinkommenNV-BescheinigungFormular NV 1A, gilt 3 Jahre
Erträge über 1.000 €/Jahr, NV vergessenSteuererklärung mit Anlage KAPRückerstattung im Folgejahr

Als Faustregel: Bei einem weltweit gestreuten ETF entstehen relevante laufende Erträge erst ab einem Depotwert von grob 30.000–40.000 €. Darunter reicht der Sparerpauschbetrag für Kinder über den Freistellungsauftrag fast immer aus.

Freistellungsauftrag reicht Jährliche Kapitalerträge unter 1.000 €. Bei normalem Sparplan von 50–100 €/Monat für viele Jahre der Fall.
NV-Bescheinigung sinnvoll Kapitalerträge übersteigen 1.000 €/Jahr – z.B. bei großem Depot oder hohen Schenkungen.
🧮 Kostenloses Tool Elterndepot oder Kinderdepot? Rechne deine Steuerersparnis Unser Steuerrechner zeigt dir mit den 2026-Werten, wie viel du mit dem Kinderdepot gegenüber dem Elterndepot sparst – inkl. Sparerpauschbetrag, NV-Bescheinigung und Teilfreistellung.
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So beantragst du die NV-Bescheinigung
1
Formular NV 1A beim Finanzamt anfordern oder über ELSTER
2
Ausfüllen: Name des Kindes, Steuernummer, Einkommensangaben (meist 0 €)
3
Einreichen → Finanzamt stellt die Bescheinigung aus
4
Beim Broker einreichen → gilt für 3 Jahre

Drei Familien-Szenarien

Szenario 1: Der normale Sparplan – 50 €/Monat
Depotwert nach 10 Jahren ca. 8.000 €. Jährliche steuerpflichtige Erträge (Vorabpauschale): meist unter 100 €. Der Freistellungsauftrag über 1.000 € genügt völlig. NV-Bescheinigung wäre unnötiger Papierkram.

Szenario 2: Schenkung der Großeltern – 30.000 € Einmalbetrag
Bei 6% Wertentwicklung können Vorabpauschale und spätere Verkäufe den Freibetrag überschreiten. Hier lohnt die NV-Bescheinigung – so bleibt alles bis 13.384 €/Jahr steuerfrei. Wie Großeltern steueroptimiert schenken: Schenkung ins Kinderdepot und Kinderdepot für Großeltern.

Szenario 3: Großes Depot – 100.000 € und mehr
Jetzt zählt jede Grenze: NV-Bescheinigung ja, aber zusätzlich die GKV-Familienversicherungsgrenze im Blick behalten. Thesaurierende ETFs helfen, laufende Erträge niedrig zu halten. Ob eine Steuererklärung für das Kind nötig wird: Kinderdepot & Steuererklärung.

Die Krankenversicherungs-Falle

Kinder sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert – aber nur wenn das Gesamteinkommen des Kindes unter 565 €/Monat (6.780 €/Jahr) bleibt. Kapitalerträge zählen als Einkommen.

SituationKonsequenz
Kapitalerträge unter 6.780 €/Jahr✓ Familienversicherung bleibt bestehen
Kapitalerträge über 6.780 €/Jahr⚠ Kind muss eigene Krankenversicherung abschließen

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Einkommensgrenze Familienversicherung 2026. Mehr dazu: Kinderdepot & Familienversicherung.

Günstigerprüfung

Kinder haben in der Regel keinen persönlichen Steuersatz oder einen der unter 25% liegt. In diesem Fall kann die Günstigerprüfung beantragt werden – das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante.

💡 Ergebnis in der Praxis: Wenn ein Kind Kapitalerträge erzielt aber kein anderes Einkommen hat, können die Erträge faktisch steuerfrei sein – weil der persönliche Steuersatz bei 0% liegt.

Muss mein Kind eine Steuererklärung machen?

SituationSteuererklärung nötig?
Kapitalerträge unter Freistellungsauftrag❌ Nein
NV-Bescheinigung vorhanden, Erträge unter Grundfreibetrag❌ Nein
Kapitalerträge über Freistellungsauftrag✓ Ja – Anlage KAP
Günstigerprüfung gewünscht✓ Ja – freiwillig, sinnvoll
Zu viel Steuer abgezogen✓ Ja – zur Rückforderung

Den kompletten Ablauf inkl. Anlage KAP erklärt Schritt für Schritt: Kinderdepot Steuererklärung.

Häufige Fragen zum Sparerpauschbetrag für Kinder

Kann ich den Freistellungsauftrag nachträglich einrichten?
Ja, jederzeit. Bereits abgezogene Steuern im laufenden Jahr können über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Muss ich den Freistellungsauftrag jährlich erneuern?
Nein. Ein einmal eingerichteter Freistellungsauftrag gilt dauerhaft bis du ihn änderst oder löschst.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf die fiktive Mindestrendite thesaurierender ETFs. Der Broker veranlasst alles automatisch. Das Verrechnungskonto muss leicht gefüllt sein damit die Abbuchung klappt.
Gilt der Sparerpauschbetrag für Kinder auch für thesaurierende ETFs?
Ja. Thesaurierende ETFs unterliegen der Vorabpauschale (jährlich, automatisch). Der Freistellungsauftrag deckt sie ab.
Zählen die Freibeträge des Kindes zu unserem Familieneinkommen?
Nein. Das Kinderdepot läuft rechtlich auf den Namen des Kindes – Kapitalerträge sind Einkommen des Kindes, nicht der Eltern. Voraussetzung: Das Geld gehört dann auch wirklich dem Kind (kein „Parken“ von Elternvermögen).
Was passiert mit Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung am 18. Geburtstag?
Beide gelten weiter, aber dein Kind verwaltet sie ab jetzt selbst. Sobald eigenes Einkommen dazukommt (Ausbildung, Studium mit Nebenjob), kann die NV-Bescheinigung ungültig werden – dann rechtzeitig auf Freistellungsauftrag umstellen. Alles zur Übergabe: Volljährig – und dann?
✓ Seedli Steuer-Checkliste: Sparerpauschbetrag für Kinder optimal nutzen
Freistellungsauftrag eingerichtet – auf Namen des Kindes, beim Broker des Kindes
Betrag: 1.000 € (oder aufgeteilt bei mehreren Brokern, Summe max. 1.000 €)
Bei größerem Depot: NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen (Formular NV 1A)
Krankenversicherungsgrenze im Blick: 6.780 €/Jahr Kapitalerträge
Vorabpauschale: Verrechnungskonto immer leicht gefüllt halten
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