Kinderdepot und Bafög

Kinderdepot und BAföG – Das ist zu beachten

Ein Kinderdepot aufbauen und gleichzeitig BAföG-Ansprüche sichern – geht das? Ja, wenn du die Spielregeln kennst. Dieser Artikel erklärt dir die Vermögensanrechnung beim BAföG und wie du dein Kinderdepot so strukturierst, dass es nicht zum Problem wird.

💡 Kurzfassung: Das Kinderdepot gehört rechtlich dem Kind. Beim BAföG-Antrag wird das eigene Vermögen des Kindes (= Studierenden) angerechnet. Der Freibetrag liegt bei 15.000 € (Stand 2026). Erst darüber hinaus wird BAföG gekürzt.

Wie BAföG und Vermögen zusammenhängen

BAföG ist einkommens- und vermögensabhängig. Beim Antrag wird das eigene Vermögen des Studierenden geprüft – und ein Kinderdepot, das auf den Namen des Kindes läuft, zählt als dessen Eigenvermögen.

Offizielle BAföG-Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

15.000 €Vermögens-Freibetrag Kind (2026)
2.300 €Eltern-Freibetrag pro Elternteil
~45%Anrechnungsquote auf Überschuss
⚠️ Wichtig: Der Freibetrag gilt zum Zeitpunkt der Antragstellung – nicht zum Zeitpunkt der Depot-Eröffnung. Entscheidend ist, wie viel das Depot wert ist, wenn das Kind mit dem Studium anfängt.

Wann wird das Kinderdepot zum BAföG-Problem?

Bei 100 €/Monat über 18 Jahre und 7% Rendite kann das Depot auf ~40.000 € anwachsen. Damit liegt es deutlich über dem 15.000 € Freibetrag. Die Anrechnung funktioniert so:

Depotwert bei StudiumsbeginnFreibetragAnrechenbarer ÜberschussAuswirkung auf BAföG
12.000 €15.000 €0 € → kein AbzugKein Einfluss
20.000 €15.000 €5.000 €Reduziert BAföG
40.000 €15.000 €25.000 €Deutliche Kürzung möglich

Strategien: Kinderdepot und BAföG clever kombinieren

✅ Strategie 1: Niedrige Sparrate Mit 25–50 €/Monat über 18 Jahre bleibt das Depot je nach Rendite unter oder knapp über dem Freibetrag. BAföG-Anspruch weitgehend gesichert.
✅ Strategie 2: Depot kurz vor Studium reduzieren Anteile verkaufen und das Geld für studiumsrelevante Ausgaben nutzen (Laptop, Möbel, Umzug) – das senkt das anrechenbare Vermögen legal.
✅ Strategie 3: BAföG gar nicht beantragen Bei einem gut gefüllten Kinderdepot kann das Kind sein Studium selbst finanzieren – und braucht kein BAföG. Das ist das Ziel eines erfolgreichen Kinderdepots.
⚠️ Nicht empfohlen: Umschreiben auf Eltern Das Depot kurz vor BAföG-Antrag auf Eltern umzuschreiben kann als Schenkungsrückforderung gewertet werden. Finger weg.

Die Krankenversicherungs-Grenze – oft übersehen

Kinder sind in der Familienversicherung beitragsfrei – aber nur, wenn ihr Gesamteinkommen (inkl. Kapitalerträge) unter 565 €/Monat bzw. 6.780 €/Jahr bleibt (Stand 2026). Überschreitet das Depot diese Grenze durch Zinsen, Dividenden oder realisierte Gewinne, muss das Kind eigene Beiträge zahlen. → Vollständige Erklärung: GKV-Grenze und Kinderdepot

💡 Bei thesaurierenden ETFs (Gewinne werden automatisch reinvestiert, nicht ausgeschüttet) fallen keine regelmäßigen Kapitalerträge an. Das hilft, die Grenze nicht zu überschreiten. Erst beim Verkauf werden Gewinne realisiert.
✅ Seedli-Fazit Das BAföG-Thema sollte kein Grund sein, auf ein Kinderdepot zu verzichten. Bei moderaten Sparraten (25–50 €/Monat) bleibt das Depot oft unter dem Freibetrag. Und selbst wenn nicht: Ein gut gefülltes Depot macht das Kind finanziell unabhängiger – das ist mehr wert als maximaler BAföG-Anspruch.

Häufige Fragen

Wird das Kinderdepot bei jedem BAföG-Antrag neu bewertet?▼
Ja. Der Vermögensstatus wird zum Zeitpunkt des Antrags geprüft. Der Wert kann sich durch Kursschwankungen von Jahr zu Jahr ändern.
Was passiert, wenn der Depotstand während des Studiums sinkt?▼
Bei einer Neubeantragung oder Verlängerung des BAföG wird das Vermögen erneut geprüft. Ein gesunkener Depotstand kann den BAföG-Anspruch wieder erhöhen.
Zählen unrealisierte Gewinne auch als Vermögen?▼
Ja. Der aktuelle Marktwert des Depots – also der Kurswert aller enthaltenen ETFs und Aktien – wird als Vermögen angerechnet, unabhängig davon, ob die Gewinne bereits realisiert wurden.

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