Kinderdepot Steuererklärung 2026: Muss das Depot in die Steuererklärung? Wer gibt was ab – Eltern oder Kind? Und wann bleibt wirklich alles steuerfrei?
Das Kinderdepot läuft auf den Namen deines Kindes – aber wer gibt eigentlich die Steuererklärung ab? Und muss überhaupt eine her? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen gar nicht. Die schlechte: Wer es falsch macht, zahlt unnötig Steuern oder verpasst eine Rückerstattung.
🌿 Was dich erwartet:
✔ Wer ist steuerpflichtig – Eltern oder Kind?
✔ Wann brauchst du keine Steuererklärung
✔ Wann musst du eine Anlage KAP für das Kind abgeben
✔ Der häufigste Fehler bei der Steuererklärung
✔ Wie du zu viel gezahlte Steuern zurückholst
Grundregel: Das Depot gehört dem Kind – also auch die Steuerpflicht
Das Kinderdepot läuft rechtlich auf den Namen des Kindes. Damit ist das Kind auch steuerlich eigenständig – mit eigenen Freibeträgen, eigener Steuerpflicht und ggf. eigener Steuererklärung.
⚠️ Der häufigste Fehler: Eltern tragen die Kapitalerträge des Kinderdepots in ihre eigene Steuererklärung ein. Das ist falsch und kann zu Nachzahlungen führen. Kapitalerträge aus dem Kinderdepot gehören in die Steuererklärung des Kindes – nicht der Eltern. Mehr dazu auf steuerberatung-niedersachsen.de
Die Freibeträge des Kindes 2026
Kinder haben dieselben steuerlichen Freibeträge wie Erwachsene – und das ist der größte Vorteil eines Kinderdepots gegenüber einem Depot auf Eltern-Namen. Wie du diese Freibeträge korrekt einrichtest, zeigt der Ratgeber zum Sparerpauschbetrag für Kinder.
1.000 €
Sparerpauschbetrag (Kapitalerträge)
12.348 €
Grundfreibetrag 2026
13.384 €
Maximale steuerfreie Kapitalerträge
Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Sparerpauschbetrag: 1.000 €. Sonderausgabenpauschale: 36 €. Gesamt: 13.384 €. Voraussetzung: NV-Bescheinigung beim Broker hinterlegt. Quelle: § 32a EStG, § 20 Abs. 9 EStG.
Drei Szenarien – wann brauchst du was?
✅
Szenario 1: NV-Bescheinigung vorhanden – keine Erklärung nötig
Der Idealfall für die meisten Kinderdepots
Kein Aufwand
▼
Du hast beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für dein Kind beantragt und diese beim Broker hinterlegt. Dann führt die Bank keine Steuer ab – auch wenn die Kapitalerträge über 1.000 € liegen (solange sie unter 13.384 € bleiben). Keine Steuererklärung nötig.
Was du tun musst
✔ NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen (kostenlos, alle 3 Jahre)
✔ Original beim Broker einreichen
✔ Freistellungsauftrag auf 0 € setzen (NV-Bescheinigung übernimmt alles)
✔ Fertig – keine Steuererklärung für das Kind
→ Vollständige Anleitung: NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag für Kinder
📋
Szenario 2: Nur Freistellungsauftrag – bis 1.000 € kein Problem
Standard-Setup ohne NV-Bescheinigung
Meist ausreichend
▼
Du hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 € auf den Namen des Kindes beim Broker gestellt. Bis zu 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr wird keine Steuer abgeführt. Keine Steuererklärung nötig – solange die 1.000 € nicht überschritten werden.
Wenn die 1.000 € überschritten werdenDie Bank behält automatisch 25 % Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag auf den Überschuss ein. Um diese Steuer zurückzuholen, muss eine Anlage KAP für das Kind eingereicht werden.
Besser: NV-Bescheinigung nachholenWenn das Depot wächst und Erträge steigen, lohnt es sich, die NV-Bescheinigung nachträglich zu beantragen. Das geht jederzeit beim Finanzamt – kostenlos.
⚠️
Szenario 3: Kein Freistellungsauftrag – Steuern zurückholen
Häufiger Fehler – aber lösbar
Rückholung möglich
▼
Kein Freistellungsauftrag, keine NV-Bescheinigung: Die Bank behält automatisch Abgeltungssteuer ein – auch wenn das Kind unter allen Freibeträgen liegt. In diesem Fall zu viel gezahlte Steuern über eine Anlage KAP für das Kind zurückholen.
So holst du zu viel gezahlte Steuern zurück
1
Jahressteuerbescheinigung beim Broker anfordern (kostenlos, meist im Online-Banking)
2
Steuererklärung für das Kind beim Finanzamt einreichen – Anlage KAP ausfüllen
3
Finanzamt erstattet die zu viel einbehaltene Steuer – rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich
4
Für die Zukunft: NV-Bescheinigung beantragen – kein weiterer Aufwand mehr
💡 Steuererklärungen für Kinder können über ELSTER (kostenlos) eingereicht werden: elster.de
Die Anlage KAP für das Kind – was rein muss
Wenn eine Steuererklärung für das Kind nötig ist, wird eine eigene Steuererklärung des Kindes beim Finanzamt eingereicht – nicht in die Steuererklärung der Eltern. Eltern können sie als gesetzliche Vertreter einreichen.
| Was wird eingetragen | Wo | Was du brauchst |
| Kapitalerträge gesamt | Anlage KAP, Zeile 7 | Jahressteuerbescheinigung des Brokers |
| Einbehaltene Abgeltungssteuer | Anlage KAP, Zeile 37 | Jahressteuerbescheinigung des Brokers |
| Freistellungsauftrag | Anlage KAP, Zeile 13 | Betrag aus dem Freistellungsauftrag |
| Verlustverrechnungstopf | Anlage KAP, Zeile 11–12 | Nur bei realisierten Verlusten relevant |
💡 Wichtig: Die Anlage KAP für das Kind wird zusammen mit einem Mantelformular (Einkommensteuererklärung auf den Namen des Kindes) eingereicht – nicht als Anhang der Eltern-Erklärung. Als gesetzliche Vertreter unterschreiben die Eltern.
Was Eltern NICHT tun dürfen
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
1
Kinder-Kapitalerträge in eigene Steuererklärung eintragen: Falsch. Die Erträge gehören dem Kind steuerlich. In die elterliche Anlage KAP darf nur kommen, was auf den Eltern-Konten liegt.
2
Kinderdepot auf Eltern-Namen führen „zur Vereinfachung“: Dann gehören Erträge steuerlich den Eltern – kein Kinder-Grundfreibetrag, kein separater Sparerpauschbetrag. Großer Steuernachteil.
3
NV-Bescheinigung vergessen: Jährlicher Mehraufwand und unnötig einbehaltene Steuer. Einmalig beantragen spart dauerhaft Arbeit.
Häufige Fragen
Muss mein Kind selbst unterschreiben?▼
Nein. Als gesetzliche Vertreter unterschreiben die Eltern alle steuerlichen Dokumente für das minderjährige Kind – auch die Steuererklärung. Erst ab 18 muss das Kind selbst unterzeichnen.
Werden die Depot-Erträge beim Kindergeld angerechnet?▼
Nein. Kapitalerträge des Kindes aus dem Kinderdepot haben keinen Einfluss auf das Kindergeld der Eltern. Kindergeld richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, nicht des Kindes.
Was passiert wenn das Kind nebenbei jobbt?▼
Dann zählen Lohneinkünfte und Kapitalerträge zusammen. Beim Minijob (bis 603 €/Monat) bleibt meist alles im Freibetrag. Bei höherem Verdienst können der Grundfreibetrag und der Sparerpauschbetrag schneller ausgeschöpft sein. Im Zweifel Steuererklärung einreichen – oft gibt es eine Rückerstattung.
Wie lange rückwirkend kann ich Steuern zurückholen?▼
Grundsätzlich bis zu 4 Jahre rückwirkend. Für das Steuerjahr 2022 kann also noch bis Ende 2026 eine Steuererklärung eingereicht werden. Danach greift die Verjährungsfrist. Lohnt sich besonders wenn in der Vergangenheit kein Freistellungsauftrag gestellt war.
Vorabpauschale – muss ich die angeben?▼
Mit NV-Bescheinigung: Nein, die Bank führt nichts ab und du brauchst nichts erklären. Ohne NV-Bescheinigung: Die Bank behält automatisch Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale ein. Diese erscheint in der Jahressteuerbescheinigung und kann über die Anlage KAP des Kindes zurückgeholt werden.
✓ Das Wichtigste auf einen Blick
✓Depot = Name des Kindes = Steuerpflicht des Kindes – nicht der Eltern.
✓Mit NV-Bescheinigung: Keine Steuererklärung, bis zu 13.384 € Erträge steuerfrei.
✓Ohne NV: Anlage KAP für das Kind einreichen – zu viel gezahlte Steuer zurückholen.
✓Häufigster Fehler: Kinder-Erträge in die Eltern-Steuererklärung eintragen.
✓Rückholung: Bis zu 4 Jahre rückwirkend per Anlage KAP möglich.
💡 Wird dein Kind bald 18? Was bei der Depot-Übergabe steuerlich zu regeln ist, erklärt: Kinderdepot Übergabe mit 18.
🌱 Kostenloses Starter-Kit
Hol dir das Seedli Starter-Kit
Kinderdepot-Checkliste, Taschengeld-Vertrag & 3-Töpfe-Etiketten – kostenlos per E-Mail, kein Spam.
Jetzt kostenlos laden →
🌱 Dein nächster Schritt
Steuern optimieren – Freibeträge voll nutzen.
NV-Bescheinigung beantragen, Freistellungsauftrag einrichten und das Depot steueroptimiert aufstellen.